Durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung können die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erheblich erweitert werden. Je nach gewähltem Tarif und Versicherung können die Leistungen so einer guten Privat Krankenversicherung entsprechen. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Leistungen, die über eine Zusatzversicherung erreicht werden können. Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, welche Leistungen für ihn persönlich wichtig sind.
So kann bei einer stationären Behandlung laut www.Beste-Versicherungsvergleich.de eine entsprechende Zusatzkrankenversicherung die Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer ermöglichen, wobei in der Regel auch die Chefarzt Behandlung eingeschlossen ist. Wer auf Sehhilfen angewiesen ist, bei dem übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nur anteilige Kosten oder einen festgesetzten maximalen Betrag. Wer Sehhilfen über eine Zusatzversicherung absichert, der erhält erheblich höhere Leistungen.
Die Leistungen der Krankenzusatzversicherung
Gerade im Bereich der Zahnbehandlungen und des Zahnersatzes sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sehr unterschiedlich. Hier sollte vor dem Abschluß ein private Krankenkassen Vergleich gemacht werden. Bei Zahnersatz werden in der Regel lediglich 50 bis 65 Prozent der Kosten von den Krankenkassen getragen, der Rest muss der Versicherte selbst tragen.
Nicht erstattungsfähig sind darüber hinaus einige Sonderleistungen wie Keramik- oder Gold-Inlays. Durch eine Zahnzusatzversicherung kann der recht hohe Eigenbetrag noch einmal deutlich gesenkt werden, denn die Zusatzversicherung erstattet weitere Prozente.
Allerdings muss man auch bei der Zahnzusatzversicherungen verschiedene Tarife beachten: man unterteilt in der Regel in drei Kategorien: Basisleistungen, mittlere und hohe Leistungen. Liegt die Kostenerstattung bei der Basisleistung zwischen 10 und 20 Prozent des erstattungsfähigen Betrages für Brücken, Prothesen und Kronen, so erhöht sich dieser in der mittleren Leistung auf 20 bis 30 Prosten und in der hohen Leistung auf 30 bis 40 Prozent.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen eines Heilpraktikers in der Regel nicht mit eingeschlossen: durch eine entsprechende Zusatzversicherung kann man jedoch die Hilfe eines Heilpraktikers (z. B. Naturheilkunde oder Akupunktur) in Anspruch nehmen. Einlagen, Gehilfen, Bandagen und andere Hilfsmittel werden durch eine entsprechende Zusatzversicherung ebenfalls übernommen. |
Eine Eigenbeteiligung ist häufig notwendig
Die zusätzliche private KV kann, wenn dies mitversichert ist, auch den Eigenbetrag bei einem stationären Aufenthalt übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen muten einen Betrag in Höhe von 10 Euro pro Tag für höchsten 28 Tage im Jahr ihren Versicherten als Eigenbeteiligung zu. Vor dem Abschluß sollte man aber unbedingt einen private Krankenkasse Versicherungsvergleich machen lassen, den man hier erhalten kann: private.krankenkasse.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de
Auch die Kosten für physikalisch-medizinische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Durch eine Zusatzversicherung können auch Leistungen, wie Bäder und Massagen, etc. in Anspruch genommen werden.
Es gibt also eine Reihe verschiedener Zusatzversicherungen, die den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Versicherungsnehmers angepasst werden können.